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Sprache

Gesetz über den Einwegplastikfonds (EWKFondsG)

Verpflichtung zu Umweltverantwortung und Einhaltung der EWKF-Richtlinien

Als verantwortungsvoller Verpackungspartner mit Sitz in Deutschland erfüllt AGPAK (ACEG Import and Export GmbH) uneingeschränkt die Bestimmungen des Einwegkunststofffondsgesetzes ( EWKFondsG ).


Registrierungsdetails

Wir stellen sicher, dass alle von uns gelieferten relevanten Produkte ordnungsgemäß beim Umweltbundesamt ( UBA ) registriert sind.

DIVID (Digitale Plattform für Einwegkunststoffe):

Herstellernummer H-D68BFB-DE


Was dies für unsere Kunden bedeutet

  • Rechtliche Absicherung: Wir erfüllen alle Meldepflichten gegenüber der UBA (United States Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives). Als Erstvertriebspartner/Hersteller in Deutschland übernehmen wir die Abwicklung der notwendigen Abgaben für die von uns in Verkehr gebrachten Einwegkunststoffprodukte.
  • Konformität der Lieferkette: Sie können sicher sein, dass AGPAK-Produkte vollständig den geltenden Bundesgesetzen bezüglich Kunststoffabgaben entsprechen und somit eine sichere Lieferkette für Ihr Unternehmen gewährleisten.

Wir engagieren uns für die Förderung der Kreislaufwirtschaft und die Reduzierung von Plastikmüll durch professionelles Management und die strikte Einhaltung deutscher Umweltgesetze.

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